Stromkennzeichnung: Wissen woher der Strom kommt
Die EnV (Energieverordung) schreibt vor, dass Unternehmen, die in der Schweiz Endverbraucher mit Elektrizität beliefern, diese mindestens einmal im Jahr über folgende Punkte informieren müssen: Prozentualer Anteil der eingesetzten Energieträger an der gelieferten Elektrizität, Herkunft der Elektrizität (Produktion im In- und Ausland), Name und Adresse des kennzeichnungspflichtigen Unternehmens.
In der Revision Energieverordnung vom 1. Oktober 2011 wurde zudem festgelegt, dass die Stromlieferanten ihren Lieferantenmix bis spätestens am Ende des folgenden Kalenderjahres über eine einzige frei zugängliche Adresse im Internet veröffentlichen müssen. Die URL www.stromkennzeichnung.ch wird vom BFE bereitgestellt und erfüllt die entsprechenden Anforderungen.
Die Stromkennzeichnungen der EWL Genossenschaft der letzten Jahre können Sie ebenfalls auf www.stromkennzeichnung.ch einsehen.