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Bitte beachten Sie, dass für Piketteinsätze Einsatzpauschalen verrechnet werden, um die zusätzlichen Kosten zu decken.

Gemeinsam Solarstrom vor Ort verbrauchen

  Die mit dem Mantelerlass (Revision EnG, StromVG) neu hervorgebrachten Möglichkeiten zum Eigenverbrauch, Lokale Elektrizitätsgemeinschaften LEG und virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, sind voraussichtlich ab 01.01.2026 möglich.

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV

Bild: Für Verteilnetzbetreiber endet der ZEV an der Hauptmessung. Die interne Messung und Abrechnung ist Sache des ZEV-Betreibers.

Geht es nach der Energiestrategie 2050, sollen Gebäude in Zukunft effizienter werden und ihren Strombedarf möglichst selbst decken. Mit dem vertraglichen Zusammenschluss mehrerer Endverbraucher wird mehr eigenproduzierter Solarstrom vor Ort verbraucht und weniger ins Netz abgegeben. Produziert die Anlage keinen oder zuwenig Strom, wird der Bedarf aus dem Netz gedeckt.

Hauptmessung

Die ZEV-Teilnehmer verfügen über einen gemeinsamen Netzanschluss. Aus Sicht des Verteilnetzbetreibers werden somit alle Verbraucher, die am entsprechenden ZEV teilnehmen, zusammen als ein einziger Kunde angesehen (Art. 18 Abs. 1 EnG).

Produktionsmessung

Produktionsanlagen mit einer Anschlussleistung über 30 kVA müssen mit einem separaten Produktionszähler ausgerüstet werden. Es entstehen keine zusätzlichen Messkosten. Allerdings muss installationsseitig mit mehr Kosten gerechnet werden. Es muss geprüft werden, ob auf der bestehenden Hauptverteilung genügend Platz zur Verfügung steht.

Messung der ZEV-Teilnehmer

Die Geräte zur Messung der an die ZEV-Teilnehmer verkauften Elektrizität, müssen die Anforderungen der Messmittelverordnung (MessMV) und der Verordnung des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements über Messmittel für elektrische Energie und Leistung (EMmV) erfüllen, sofern die Messung auch zur Abrechnung verwendet wird. Der ZEV kann das interne Messwesen an einen Dienstleister, wie zum Beispiel EWL, auslagern.

Angebote für ZEV-Betreiber

Als ZEV-Betreiber erhalten Sie von Ihrem Verteilnetzbetreiber die Abrechnung der Hauptmessung mit der Summe des Netzbezuges der ZEV als Ganzes. Zudem erhalten Sie eine Gutschrift für die Rücklieferung ins Netz (Überschussproduktion). Die Messung und Abrechnung innerhalb des ZEV ist jedoch in Ihrem Verantwortungsbereich. Mit unseren ZEV-Dienstleistungen können Sie Ihren Verwaltungsaufwand massgeblich reduzieren.

Fragen Sie uns an. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein massgeschneidertes Angebot für Ihren ZEV.

ZEV MESSUNG

Die Messung des Verbrauchs der einzelnen ZEV-Teilnehmer wird für Sie erledigt. Als ZEV-Betreiber erhalten Sie die Daten übermittelt.

Sie erhalten die Abrechnung vom Verteilnetzbetreiber für die Hauptmessung. EWL übernimmt die Messung der einzelnen ZEV-Teilnehmer mit Smart Metern und übermittelt Ihnen die Messdaten. Die Abrechnungen innerhalb des ZEV erledigen Sie. Die Kosten der Umbauarbeiten für die Messeinrichtung werden Ihnen als ZEV-Betreiber in Rechnung gestellt.

  • Smart Meter im Preis inbegriffen
  • 15-Minuten-Messwerte der ZEV-Teilnehmer
  • Datenübermittlung an den ZEV-Betreiber
  • Ansprechpartner für den ZEV-Betreiber bei Fragen zu den Messwerten
  • Rechnungsversand per Mail oder eBill

ZEV MESSUNG UND ABRECHNUNG

Die Messung und die Abrechnung direkt an die ZEV-Teilnehmer wird für Sie erledigt. Als ZEV-Betreiber erhalten Sie nur noch die Gutschriften.

EWL übernimmt die Rechnung des Verteilnetzbetreibers der Hauptmessung, die Messung der einzelnen ZEV-Teilnehmer mit Smart Metern und rechnet den Verbrauch aus der Solaranlage sowie den Bezug aus dem Netz 15-Minuten genau mit den ZEV-Teilnehmern ab. Sie bestimmen den Tarif für den Eigenverbrauchten Strom der ZEV-Teilnehmer aus der Solaranlage und erhalten eine entsprechende Gutschrift. Ebenfalls erhalten Sie eine Gutschrift für die Rücklieferung ins Netz. Die Kosten der Umbauarbeiten für die Messeinrichtung werden Ihnen als ZEV-Betreiber in Rechnung gestellt.

  • Smart Meter im Preis inbegriffen
  • 15-Minuten-Messwerte der ZEV-Teilnehmer
  • Abrechnung direkt an die ZEV-Teilnehmer
  • Inkasso ohne Inkassorisikoübernahme
  • Kundenportal für jeden ZEV-Teilnehmer
  • Auszahlung der Gutschrift an ZEV-Betreiber
  • Ansprechpartner für die ZEV-Teilnehmer bei Fragen zur Abrechnung
  • Rechnungsversand per Mail oder eBill
André Kummer

Beratung und Hilfe bei der Umsetzung Ihrer ZEV

In einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch gemeinsam den Eigenproduzierten Strom vor Ort zu verbrauchen, bringt viele Vorteile und lohnt sich auch finanziell. Einen ZEV zu Betreiben ist aber auch mit Aufgaben verbunden.

Gerne stehen wir Eigentümern und Verwaltungen bei Fragen zur Verfügung.

Ihre Kontaktperson:

André Kummer, T +41 33 856 25 25,