Die Strompreise sinken im 2025 deutlich
Für unsere Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung sinken die Strompreise im 2025 deutlich: Durchschnittlich 9% bei der Netznutzung und über 40% bei der Energie.
Ab 1. Januar 2025 senken wir die Stromtarife für die Grundversorgung deutlich. Durch den Wechsel vom hydrologischen Tarifjahr zum Kalenderjahr im 2023 (das Tarifjahr 2023 dauerte vom 01.10.2022 bis 31.12.2023), waren die Einnahmen aus den Netznutzungstarifen zu hoch. Diese Differenz, die sogenannte Überdeckung, geben wir nun in Form von reduzierten Netznutzungstarifen an Sie zurück.
Im Sommer beliefern wir Sie mit Energie aus eigener Produktion, im Winter hingegen müssen wir Energie vom Markt zukaufen. Durch die stark angestiegenen Strommarktpreise waren die Beschaffungskosten, insbesondere auch für Ausgleichsenergie, deutlich höher als bei der Tarifberechnung 2023 angenommen. Diese Differenz, auch Unterdeckung genannt, rechnen wir jetzt teilweise in den Energietarif ein. Trotzdem sinken die Tarife für die Energie deutlich gegenüber dem Vorjahr.
Für alle Kundengruppen (Privat ganzjährig genutzt und nicht ganzjährig genutzt, Gewerbe sowie Grossgewerbe) sinken so die Kosten im Netz durchschnittlich um 9%, bei der Energie um mehr als 40%. Damit auch die nicht ganzjährig genutzten Liegenschaften von der Preissenkung bei der Netznutzung gleichermassen profitieren können, sinkt in dieser Kundengruppe zusätzlich der Grundpreis um Fr. 2.00 pro Monat (-8%). Bei den Gewerbekunden ändert für die Leistungsspitze die Tarifzeit: Neu wird die Leistung basierend auf der höchsten im Monat gemessenen ¼-h-Leistung in Rechnung gestellt (bisher höchste ¼-h-Leistung pro Monat zwischen 07:00 und 12:30 Uhr).
Bei den Abgaben bleibt die Gemeindeabgabe unverändert auf 0.40 Rp/kWh, die SDL sinkt auf 0.55 Rp/kWh und die Stromreserve des Bundes sinkt auf 0.23 Rp/kWh. Die Bundesabgabe (Netzzuschlag gem. Art. 35 EnG) verbleibt auf dem Maximum von 2.30 Rp/kWh.
Privat- und Gewerbekunden | Grosskunden | |
Energie HT | -7.40 Rp/kWh (-41%) | -7.50 Rp/kWh (-43%) |
Tabelle zeigt Veränderung der Tarife 2025 gegenüber 2024
Weitere Informationen sowie alle Tarifblätter finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Nummer 033 856 25 05 zur Verfügung.
Stromtarife 2025
PRIVAT- UND GEWERBEKUNDEN
Für Privathaushalte und Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch bis 50'000 kWh.
Rückliefervergütung
Harmonisierung der Rückliefervergütung
Mit dem revidierten Energiegesetz werden die Rückliefervergütungen in der Schweiz harmonisiert. Um Produzenten vor tiefen Marktpreisen zu schützen wurden Minimalvergütungen festgelegt.
Generell erfolgt bei der Einspeisung ins Verteilnetz der EWL Genossenschaft die Vergütung, unter Einhaltung der Minimalvergütung, zum Referenzmarktpreis (Publikation durch Bundesamt für Energie BFE jeweils quartalsweise). EWL kann andere Vergütungen mit Produzenten vertraglich festlegen.
Für EWL besteht eine Abnahme und Vergütungspflicht für Einspeisungen in unser Verteilnetz. Produzenten können ihre Überschussproduktion jedoch auch anderweitig veräussern.
Herkunftsnachweise HKN
EWL kann die Herkunftsnachweise von Produzenten für Rücklieferungen ins eigene Verteilnetz übernehmen und vergüten. Die Höhe der Vergütung wird vertraglich festgelegt. Für EWL besteht keine Abnahmepflicht für Herkunftsnachweise.
Stromtarife 2024
PRIVAT- UND GEWERBEKUNDEN
Für Privathaushalte und Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch bis 50'000 kWh.
GROSSKUNDEN
Für Geschäftskunden mit einem Energiebezug von über 100'000 kWh pro Jahr sowie Kunden im 16 kV Leitungsnetz.
ERSATZENERGIE
Den Tarif Ersatzenergie beanspruchen können Kundinnen und Kunden im freien Markt mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 100'000 Kilowattstunden, wenn sie keinen gültigen Liefervertrag mehr haben. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Vertrag nicht verlängert werden konnte oder ein Energielieferant wegen Zahlungsverzugs einen Vertragsabschluss ablehnt. Um dennoch die Versorgung sicherzustellen, ist die EWL Genossenschaft als Verteilnetzbetreiberin gesetzlich verpflichtet, eine Ersatzversorgung zur Verfügung zu stellen und verrechnet dafür die Energie nach Aufwand zuzüglich Bearbeitungsgebühr.
Netznutzung
Die Netznutzung umfasst den Gebrauch der Netzinfrastruktur, um den Strom vom Produktionsort zum Kunden zu transportieren. Im Netznutzungspreis sind Teilprodukte für die Nutzung der Netzinfrastruktur, aufgeteilt nach Wirkenergie, Wirkleistung, Blindenergie und Messung/Grundpreis enthalten.
Des weiteren beinhaltet die Netznutzung Abgaben an die Gemeinde, Systemdienstleistungen SDL sowie gesetzliche Förderabgaben wie die Kostendeckende Einspeisevergütung KEV und die Bundesabgabe zum Schutz der Gewässer und Fische.
Papierlose Stromrechnung
Mehr als 15'000 Papierrechnungen verschickt die EWL Genossenschaft pro Jahr an ihre Kundinnen und Kunden. Eine teure, nicht sehr effiziente und wenig umweltschonende Art des Rechnungsversands. EWL setzt in der Energieproduktion schon immer auf Nachhaltigkeit. Darauf wollen wir auch in unseren administrativen Tätigkeiten setzen.
Das Potential ist gross: Es könnten über 25'000 Seiten Papier und mehr als 13'000 Kuverts eingespart werden. Ein kleiner aber dennoch wichtiger Beitrag zum Umweltschutz - helfen Sie mit!
Ab 1. Januar 2024 sind die Kosten für Papierrechnungen nicht mehr in den Strompreisen enthalten. Kundinnen und Kunden welche dennoch eine Papierrechnung wünschen, werden diese Kosten verursachergerecht selbst tragen. Pro Rechnung werden Fr. 2.50 für den Versand im Inland und Fr. 5.00 für den Versand ins Ausland verrechnet.
Verzichten Sie zukünftig auf die gedruckte Rechnung per Post, sparen Sie dabei die Kosten der Papierrechnung und leisten einen kleinen Beitrag zum Umweltschutz. Melden Sie sich jetzt für eBill in ihrem E-Banking an. Alternativ können wir Ihnen die Stromrechnung auch per E-Mail zustellen. Schreiben Sie uns an
Weitere Informationen (FAQ)
Die Kundenbeziehung ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Energiegeschäft detailliert geregelt und entsteht unter anderem mit dem Bezug von elektrischer Energie. Jeder Kunde hat auf Verlangen Anrecht auf Aushändigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Übrigen können die im Moment geltenden Unterlagen unter www.ewl.ch eingesehen und ausgedruckt werden.
Was bedeutet H und N?
In der Zeit von 07.00 bis 21.00 Uhr gilt der Tagesenergiepreis H und von 21.00 bis 07.00 Uhr der günstigere Nachtenergiepreis N. Die Tarifzeiten werden vom Netzbetreiber festgelegt. Kunden mit einer Zählereinrichtung, die nur für die Erfassung eines Energiepreises ausgelegt ist, bezahlen den Tagesenergiepreis H. Wird ein Ausbau der Messeinrichtung auf zwei Energiepreise gewünscht, muss der Hauseigentümer/Wohnungsbesitzer den Auftrag zur Installationsänderung mit Kostenfolge erteilen.
Was sind Systemdienstleistungen?
Unter Systemdienstleistungen sind alle Hilfsdienste (Frequenz- und Spannungshaltung, Kompensation von Netzverlusten, Reservehaltung, Schwarzstart und anderes mehr) zusammengefasst, die für einen sicheren und stabilen Netzbetrieb notwendig sind und nicht primär der Übertragung und Verteilung der Energie zugeordnet werden können. Der Preis wird jährlich von der Swissgrid (Betreiberin des schweizerischen Höchstspannungsnetzes) festgelegt. Bei Kunden, denen das EWL die Leistungen jahresübergreifend verrechnet, wird für die SDL ein Mischpreis eingesetzt.
Was ist in den Preisen für die Energie enthalten?
In den Preisen sind die Produktionskosten, die Einkaufskosten und die Vertriebskosten enthalten.
Was ist in den Preisen für die Netznutzung enthalten?
Die Kosten für die Benutzung des EWL-Verteilnetzes und der Vorliegernetze (die sogenannten Transportkosten) und die Kosten für Messeinrichtung, Abrechnungsaufwände und Kundenbetreuung (allgemeine Beratungen / Informationen zum Strom).
Was bedeutet Wirkleistung in kW?
Die Wirkleistung (höchste 1/4 Stunden Durchschnittsleistung pro Monat) ist neben der Wirkenergie ein Preiselement des Netznutzungspreises. Dieses Preiselement wird nur bei Geschäftskunden mit einem grösseren Energiebezug verwendet.
Wann wird Blindenergie verrechnet?
Übersteigt der Blindenergiebezug (kVarh) die Hälfte der bezogenen Wirkenergie (kWh), so ist der Mehrbezug durch Einbau von Kondensatoren zu kompensieren; andernfalls wird er zusätzlich zum normalen Netznutzungspreis mit dem Preisansatz für Blindenergie verrechnet.
Wo, wie und wann wird die Energie abgegeben, gemessen und verrechnet?
Die Energie wird im Leitungsnetz 0,4 Kilovolt (kV) abgegeben und gemessen (Ausnahme: Grosskunden 16 kV). Den Ort der Abgabe- und der Messstelle bestimmt das EWL unter Berücksichtigung der Kundenwünsche, den gesetzlichen Vorgaben und den technischen Möglichkeiten. Die Netznutzung wird mit den Preisen Basis NS, Leistung NS oder Leistung MS verrechnet. Die Abrechnung für Privatkunden und Kleingewerbe erfolgt aufgrund der Zählerablesungen halbjährlich, jeweils per Ende März / Anfang April und Ende September / Anfang Oktober. Die Teilrechnungen (für bereits gelieferte Energie) werden anfangs Januar und anfangs Juli ausgestellt. Gewerbe- und Grosskunden werden monatlich abgerechnet.